Sachverständigen-Gutachten

 

Der Gerichtssachverständige ist Helfer des Gerichts und stellt diesem sein Fachwissen zur Verfügung. Hervorragende Sachkunde, Objektivität, Unabhängigkeit und Verlässlichkeit sind daher Grundvoraussetzungen.

Unsere allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für Immobilien erstellen Bewertungen von der kleinen Eigentumswohnung bis zur gewerblichen Großimmobilie. Die marktgerechte Bewertung einer Immobilie ist für Käufer und Verkäufer von größter Bedeutung. 

Für ein Sachverständigen-Gutachten sind umfangreiche Recherchen und ein Lokalaugenschein vor Ort erforderlich, die Kosten für Gutachten sind gesetzlich geregelt (GebAG). Bitte kontaktieren Sie uns für detaillierte Auskünfte per E-Mail oder telefonisch. 

 

 

Wann benötigen Sie zum Beispiel ein Gutachten:

  • Als Entscheidungshilfe bei Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft
  • Verlassenschaften
  • Schenkungen, Übergaben
  • Scheidungen
  • Testamentserstellungen
  • Unternehmensgründungen und -auflösungen
  • Banken verlangen teilweise Gutachten zwecks Belehnwertermittlung (Kredite)
  • oder einfach nur um den Marktwert (Verkehrswert) einer Liegenschaft zu erfahren 

 

Auch Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater nehmen diese Dienstleistung oft in Anspruch.